Andere reden über das Internet. Wir nicht.

Pressemitteilung: Polizeipräsident versus Grundgesetz

Berlin, 30. Juli 2010

Die Piratenpartei Berlin verurteilt  das Verhalten des Berliner Polizeipräsidenten massiv. Dieter Glietsch kündigte an, das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts zu ignorieren, welches das Filmen von friedlichen Demonstranten verbietet.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es einen scharfen Einschnitt in die Versammlungsfreiheit und die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen darstellt. Glietsch kündigte an, er wolle den Beamten das Filmen weiter gestatten und gegen das Urteil Berufung einlegen. Im Notfall werde er das Abgeordnetenhaus zur Erstellung eines neuen Versammlungsgesetzes auffordern.

Selbst das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass das Filmen von Demonstrationsteilnehmern nur dann erlaubt ist, “wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen”(§§ 12a, 19a VersG).

“Die Polizei ist dazu verpflichtet, die Grundrechte der Bürger zu schützen statt diese einzuschränken”, so Axel Kistner, Vorstandsmitglied der Piratenpartei Berlin.

Die Piratenpartei Berlin hält diese Reaktion des Polizeipräsidenten für untragbar
und fordert auch in der Sommerpause die Einhaltung von Grundrechten und Gerichtsurteilen.
Ein solches Verhalten sollte klare Konsequenzen nach sich ziehen!

Ein Kommentar

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