Nutztierhaltung: Bauernhöfe statt Agrarfabriken

Wir setzen uns für die allgemeine, gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung zählenden, bereits festgelegten Kriterien gelten, die eine artgerechtere Tierhaltung ermöglichen. Die PIRATEN Berlin wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen in der landwirtschaftlichen Produktion verbessern und ökologisch ausbauen. Massentierhaltung führt in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen. Neben dem unwürdigen Dasein welches die Tiere fristen, entstehen für den Verbraucher erhebliche Gefährdungspotenziale für die eigene Gesundheit. Es gilt, landwirtschaftliche Betriebe zurück zu natürlicher Tierhaltung und einem transparenteren und nachvollziehbaren Produktionprozess zu führen.

Verbandsklagerecht

Die PIRATEN Berlin befürworten die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher keine entsprechende Gesetzgebung existent. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Berlin im Bundesrat entsprechende Initiativen zur Gesetzgebung anregt bzw. Teile der Regelungen auf Landesebene verankert werden.

Tierschutz in der Schule

Die PIRATEN Berlin begrüßen eine schulische Ausbildung, welche die Lernenden befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung ist hierbei der Tierschutz und deshalb für die PIRATEN Berlin besonders förderungsbedürftig.

Zirkustiere widersprechen dem Staatsziel Tierschutz

Die Piratenpartei Deutschland Berlin lehnt die Haltung, Dressur und Zurschaustellung von Wildtieren im Zirkus grundsätzlich ab. Aus Sicht der PIRATEN Berlin liegt kein vernünftiger Grund vor, der eine Einschränkung des Interesses der zur Schau gestellten Tiere an ihrer Unversehrtheit und ihrem Wohlbefinden rechtfertigt. Die aus der Haltung in engen Käfigen und Gehegen, dem fortlaufenden Stress durch die permanente Verbringung von Ort zu Ort, der Dressur sowie der mehrmals täglichen Vorführung resultierenden Gesundheitsprobleme und Verhaltensstörungen sind mit dem Staatsziel Tierschutz im Sinne des § 20a GG nicht vereinbar. Wir fordern daher ein konsequentes und generelles Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen und eine entsprechende Anpassung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen (Leitlinie Zirkustiere).