Für eine transparente Politik und Verwaltung

Demokratie steht und fällt mit der Möglichkeit der Bürger, sich frei zu informieren, politische Arbeit zu prüfen und sich auf dieser Grundlage aktiv am demokratischen Prozess zu beteiligen. Ebenso können stete Verbesserungen der administrativen Prozesse nur angeregt und eingefordert werden, wenn diese gegenüber dem Bürger transparent und verpflichtend verlaufen. Die Einsicht in die Arbeit von Politik und Verwaltung ist ein fundamentales Bürgerrecht, das auch zum Funktionieren dieser Institutionen durchgesetzt werden muss.

Im Gegensatz dazu untergräbt der bisher praktizierte Geheimhaltungsgrundsatz die demokratische Kontrolle und Legitimation, erschwert notwendige Kritik und leistet Filz und Korruption Vorschub. Die Piraten schlagen daher einen grundsätzlichen Wechsel zum Prinzip der größtmöglichen Öffentlichkeit von Politik und Verwaltung vor. Dies schließt eine allgemeine Veröffentlichungspflicht von Aufgabenübertragungen und Verträgen mit privaten und öffentlichen Unternehmen, gerade in Bereichen der Daseinsvorsorge, ausdrücklich mit ein. Die Piraten meinen, dass eine Reformierung des Informationsfreiheitsgesetzes mit Prüfung der Bereichsausnahmen und Schaffung der Gebührenfreiheit nur ein Anfang sein kann. Vielmehr müssen Politik und Verwaltung zur unaufgeforderten, öffentlichen Information der Bürger in den sie betreffenden Belangen verpflichtet werden.

Elektronische Technologien ermöglichen heute prinzipiell die strukturierte Veröffentlichung aller Daten, Dokumente und Prozesse, die in Regierung und Administration erarbeitet werden. Diese müssen durch einfach nutzbare Strukturen erschlossen werden, die jedem Bürger zeitnah und auf Wegen seiner Wahl den Zugriff auf benötigte Informationen ermöglichen.

Für eine zeitgemäße und bürgernahe Verwaltung

Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government) ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. Dabei ist ein einheitliches Online-Portal dem Ressortprinzip vorzuziehen. Der Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung müssen unbedingt sichergestellt werden. Außerdem muss freie Software eingesetzt werden, und deren Weiterentwicklungen müssen ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung stehen. Alle angebotenen Dienste müssen barrierefrei und plattformunabhängig nutzbar sein.

Für die Förderung der Open Culture in Politik und Verwaltung

Die Piraten meinen, dass mit öffentlichen Mitteln produzierte und finanzierte Güter uneingeschränkt der Allgemeinheit zustehen. Wir sehen keinen einleuchtenden Grund dafür, dass das Open-Access-Prinzip auf den Bereich der Wissenschaftskommunikation beschränkt bleiben sollte. Daten, Dokumente und Prozesse, die durch Regierung und Administration erarbeitet werden, sollten nicht nur generell veröffentlicht werden, sondern gemeinfrei sein. Hierfür soll eine Infrastruktur bereitgestellt werden, die kostenlosen und barrierefreien Zugang zu den Daten sowie deren Nutzung ermöglicht. Für öffentliche Daten und Dokumente sind mehrere parallel vorliegende Datenformate, besonders aber freie und maschinenlesbare Formate, anzustreben.

Ebenso müssen sonstige, in öffentlichen Zusammenhängen geschaffene digitale Güter wie Software, Datenbanken, und andere Werke der Allgemeinheit frei zur Verfügung gestellt werden. Bei der externen Beschaffung oder Beauftragung solcher Werke müssen generell freie Alternativen den Vorrang erhalten. Dies gilt insbesondere für den kostenintensiven Bereich der EDV. Der Einsatz von Freier und Open-Source-Software in den öffentlichen Infrastrukturen darf nicht nur die wohlwollende Ausnahme, sondern muss die Norm sein.

Grundsatzprogramm der Piratenpartei Berlin beschlossen auf dem 2. Landesparteitag 2010.

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