Biopatente

Nachdem die Bundesregierung einen überarbeiteten Gesetzentwurf (hier im pdf-Format) zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie vorgelegt hat, ist mit einer Verabschiedung des Gesetzes angeblich nach der parlamentarischen Sommerpause 2004 zu rechnen.

Worum geht es bei der Umsetzung der Biopatentrichtlinie eigentlich?

Nach jahrelangen Verhandlungen wurde 1998 die Biopatentrichtlinie der EU verabschiedet. Ihr Ziel ist es, das Patentrecht für Biotechnologie und Gentechnik in allen Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis Juli 2000 erfolgen, doch viele Länder tun sich schwer. Auch in Deutschland steht die Umsetzung noch an. Justizministerin Zypries brachte im März 2004 den deutschen Gesetzentwurf zur 1. Lesung in den Bundestag ein. Sofort gab es Kritik, die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten einen Antrag zur Überarbeitung des Entwurfs in wesentlichen Punkten, Greenpeace und Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsministerin Künast fordern gar eine Überarbeitung der EU-Richtlinie.

Gibt es technische Erfindungen an Pflanzen, Tieren oder Menschen?

Der Versuch, den Patentbegriff von technischen Erfindungen, für den er geschaffen wurde, auf Entwicklungen in der Biotechnologie zu übertragen, ist nicht überzeugend gelungen. Zwar gibt es das ausdrückliche Patentverbot für Versuche mit Klonen, für Keimbahneingriffe und der gewerblichen Verwertung von Embryonen beim Menschen. Patente am Menschen allerdings sind zum Beispiel im Hinblick auf seine Würde nicht erlaubt, dann aber doch, wenn an vorher isoliertem Material geforscht wurde. Dies ist fast immer der Fall, Versuche am Menschen selbst sind eher selten.

Können Roboter Erfindungen machen?

Patente auf Gene und Gensequenzen, die heute mit Robotern analysiert werden, stehen im Kreuzfeuer der Kritik. Was soll daran eine Erfindung sein? Bei den in der Natur vorkommenden Genen kann es sich doch nur um eine Entdeckung handeln. Die genaue Beschreibung der Funktion des Proteins, dessen Bildung durch das Gen verursacht wird, kann schon größtenteils in einschlägigen Veröffentlichungen nachgeschlagen werden. Hier aber soll diese Funktionsbeschreibung des Proteins die Erfindungshöhe darstellen, die das Ganze patentwürdig macht, man staunt.

Berechtigt die erste Entdeckung zur Nutzung aller nachfolgenden Entdeckungen?

Auch die Reichweite des mit dem Patent verbundenen Stoffschutzes gibt Anlass zur Kritik. Wenn nur eine Funktion angegeben werden muss, um damit zu erreichen, dass auch alle anderen, zum Teil erst später entdeckten Funktionen eines DNA-Abschnitts gleich mit patentiert sind, handelt es sich um eine Überbewertung dieses Patents.

Patente wurden einst erfunden, um einen Interessenausgleich zwischen den Erfindern und der Gesellschaft herbeizuführen. Der Erfinder hatte als materiellen Anreiz über einen bestimmten Zeitraum das Monopol für die Verwertung, musste dafür aber auch seine Erfindung offen legen. Dies sollte gesamtgesellschaftlich Innovationen und Investitionen fördern. Heute ist zu befürchten, dass die Strategie der “Global Player”, sich für möglichst alles Patente zu besorgen, kleinere und weniger finanzstarke Forschungsgruppen systematisch von mit Patenten verminten Forschungsfeldern fernhält. Patentstreitigkeiten sind teuer, Lizenzvergaben ebenfalls und außerdem ungewiss. Heikel wird das Ganze dann, wenn es im Gesundheitsbereich um die Forschung an neuen Medikamenten geht, an die sich Forschungsgruppen wegen schon vergebener Patente nicht mehr herantrauen, oder wenn Arzneimittel durch Patente so verteuert werden, dass sie für die meisten Menschen nicht mehr erschwinglich sind.

Patente im Konflikt mit Züchterrechten

Es ist verboten, Pflanzensorten und Tierrassen zu patentieren. Sie können aber dann patentiert werden, wenn – logisch ist auch dieses nicht ganz nachvollziehbar – die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Gen in das Genom von verschiedenen Pflanzen oder Tieren übertragbar ist. Alle Pflanzenarten und Tierrassen, die in diesem Fall für den Züchter interessant sind, können dann gleich mitpatentiert werden. Ausgeschlossen von der Patentierung sind Züchtungsverfahren, die nicht biotechnologischer Natur sind. Herkömmliche Züchtungsmethoden für neue Sorten, die ja über viele Generationen stattgefunden haben und heute sowohl zeitaufwendig als auch kostenintensiv sind, werden zurückgestuft, man kann sie nicht derart umfassend vor den Zugriffen anderer schützen. Für diese Sorten gab und gibt es das Sortenschutzrecht. Befürchtet wird, dass das Monopol für Saatgut sich in den Händen einiger weniger Multis konzentriert. Die Biodiversität, das heißt die Artenvielfalt der Welt wird, wie es sich in der Vergangenheit schon abzeichnete, weiter abnehmen.

Das Züchterprivileg, das es Züchtern erlaubte, erworbenes Saatgut als Ausgangsmaterial für eigene Züchtungen zu verwenden, gilt so nun auch nicht mehr. Mit Patenten versehene Pflanzensorten sind tabu, wenn nicht Lizenzen von den Pateninhabern erworben werden. Für Landwirte gelten die unter UPOV 91 (internationales Übereinkommen zum Schutz neuer Pflanzenzüchtungen) festgeschriebenen Bedingungen, die auch im EU-Sortenschutzgesetz stehen: Der Landwirt darf weiterhin einen Teil seiner Ernte zurückbehalten und zur Neuaussaat verwenden, muss aber ab einer bestimmten Menge seinen Obulus an die Saatgutfirma entrichten. Dies war in der vorletzten UPOV-Fassung noch nicht vorgeschrieben, dort gab es ein umfassendes Landwirteprivileg. Für Landwirte in Entwicklungsländern sind Nachbaugebühren ein gravierender zusätzlicher Kostenfaktor, und auch unter unseren Bauern regt sich Widerstand. Ebenso kritisch betrachtet wird, dass durch das Monopol der Saatgutfirmen und die damit bestehende Abhängigkeit von ihnen die Ernährung für die Weltbevölkerung nicht gesichert ist.

Biodiebstahl wird für westliche Firmen möglich

Pflanzen, irgendwo in der Welt, bevorzugt sind hier wieder Entwicklungsländer mit ihrer biologischen Vielfalt, werden von unseren “Global Players” mit Patenten ausgestattet, ihnen gehört damit auch das exklusive Nutzungsrecht. Gerade indigene Völker, von denen das Wissen um die von ihnen genutzten und zum Teil gezüchteten Pflanzen stammen, stehen dumm da. Für sie kommen Patente nicht in Betracht, handelt es sich doch um ihr gemeinsames Erbe. Patente, eine Erfindung der westlichen Welt, sind für sie auch meist unerschwinglich.

Alternativen zum Patentsystem gesucht

All diese Merkwürdigkeiten lassen den Gedanken aufkommen, dass hier zusammenwächst, was überhaupt nicht zusammengehört. Das Patentsystem ist nun mal nicht für die lebende Welt geschaffen. Nach all den oben beschriebenen, mit der Patentierung verbundenen Nachteilen, stellt sich die Frage, ob wirklich derart umfassend patentiert werden muss. Gibt es keine Alternative, die nicht nur die Forderungen der Industrie, sondern auch die Interessen der Gesellschaft berücksichtigt?

Quelle

Biopatente in Südamerika

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