Die seinerzeit wöchentlich veranstaltete Erdowahn-Demonstration vor der türkischen Botschaft wurde  am 22. April 2016 von der Polizei aufgelöst, der Redner Bruno Kramm festgesetzt und einem Alkoholtest unterzogen. Jetzt wurde vom Verwaltungsgericht Berlin festgestellt, dass diese Maßnahmen einen unzulässigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellten.
Dazu sagt Bruno Kramm: „Bereits viele Wochen vor dem Böhmermann-Gedicht haben wir regelmäßig in einem breiten Bündnis vor der türkischen Botschaft gegen die Menschenrechtsverletzungen des Erdogan-Regimes demonstriert. Meine Festnahme im Zuge einer kritischen Gedichtananalyse des bewusst sexistischen und rassistischen Böhmermann-Schmähgedichts war nicht nur eine Verletzung meiner Meinungsäußerung, sondern hat viele wichtige kritische Beiträge verschiedener demonstrierender Akteure mit dem Abbruch der Kundgebung faktisch zensiert. Es ist bis heute ungeheuerlich, festzustellen, dass ein Despot außerhalb unserer Demokratie so tiefreichend in die gesellschaftlichen Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland eingreifen konnte. Das Urteil gibt uns nun Recht. Die Aufarbeitung von Vorfällen dieser Art wird uns aber sicher genauso weiter beschäftigen, wie die sich ständig verschlimmernde Lage in der Türkei gegenüber friedlichen Oppositionellen, Minderheiten, Frauen, Künstler_innen und Intellektuellen.“

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