„Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit.“ (Friedrich Schiller)

Wir Piraten setzen uns für den freien Zugang zu Kunst und Kultur sowie zu Wissen ein. Dies gilt ebenso für die informationelle Selbstbestimmung und für die Wahrung der Privatsphäre als Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft.

Wir stehen für eine allen Menschen zugängliche, dynamische, pluralistische und vernetzte Kultur. Eine Kultur, die uns einander in Toleranz und Respekt näher bringt, die keiner Deutungshoheit unterworfen ist und die jedem Menschen, unabhängig von sozialen, ökonomischen und kulturellen Hintergründen, zur freien Mitgestaltung offen steht. Wir betrachten alle Manifestationen von Kultur – analog wie digital – als gleichberechtigt, sinnstiftend und förderungswürdig.

Grundposition

Kunst und Kultur sind ein Grundbedürfnis des Menschen und ein essenzielles Element für die Entwicklung und die Gestaltung unserer Gesellschaft. Wir Piraten setzen uns daher zum Ziel, allen Menschen in Berlin die Teilhabe an Kunst und Kultur zu ermöglichen – sei es als Schaffende oder als Publikum. Die Politik muss dieses ermöglichen und gewährleisten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt für uns dabei in der Erhaltung und Weiterentwicklung der Bereiche kulturelle Bildung und Vermittlung. Dabei setzen wir verstärkt auf die vielfältigen Möglichkeiten der digitalen Kommunikation, die eine gemeinsame Arbeit an Projekten und deren Verbreitung enorm vorangebracht haben. Gleichberechtigt zum Angebot der großen Museen und Theater wollen wir die freie Kulturszene stärken und nachhaltig fördern. Denn auch sie ist wesentlich, sowohl für die niedrigschwellige kulturelle Teilhabe aller Berlinerinnen und Berliner, als auch für die wirtschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur.

Eine weitere zentrale Aufgabe von Kulturpolitik ist es, die Wertschätzung der Bevölkerung für die Arbeit aller Kulturschaffenden nachhaltig zu verbessern. Dabei geht es um ideelle und materielle Aspekte sowie insbesondere die lebenslange Bildung und den interkulturellen Austausch.

Um den vielfältigen gesellschaftlichen wie ökonomischen Aufgaben in vollem Umfang gerecht zu werden, muss Berlin wieder ein eigenständiges Kulturressort im Senat erhalten. Kürzungen in den Kulturetats des Landes und der Bezirke darf es nicht geben. Neue, transparente und demokratische, der dynamischen Entwicklung von Stadt und Gesellschaft angepasste Fördermodelle müssen entwickelt und budgetiert werden; Räume für kulturelles Schaffen und Leben müssen dauerhaft zur Verfügung stehen; der Hauptstadtkulturfonds muss langfristig erhalten bleiben.

Schwerpunkte

1. Teilhabe

1.1 Kulturelle Identität als Prozess

Kulturelle Identität unterliegt einem steten Wandel. Dessen sind wir uns bewusst und wollen deshalb eine Kulturpolitik, die diesem dynamischen Prozess Rechnung trägt und Räume zum Erfassen der kulturellen Entwicklung wie der Gegenwartskultur zur Verfügung stellt.

1.2 Kulturelle Teilhabe

Für Menschen mit geringem Einkommen müssen die Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe durch entsprechende Ermäßigungen für alle staatlichen Kultureinrichtungen verbessert werden. Gleiches muss für Kunst- und Kulturschaffende gelten. Dies muss gerecht, transparent, niedrigschwellig und mit minimalem bürokratischen Aufwand realisiert werden. Staatliche Kultureinrichtungen müssen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.

1.3 Interkulturalität

Der interkulturelle, wertschätzende Austausch von Kunst- und Kulturschaffenden muss intensiviert werden. Insbesondere soll die Sichtbarkeit und die Vermittlung des kulturellen Schaffens von Berlinerinnen und Berlinern mit internationalem Hintergrund gefördert werden. Dabei liegt für uns ein besonderer Schwerpunkt auf dem Abbau von Vorurteilen und Ressentiments zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe.

1.4 Dokumentation von kulturellen Veranstaltungen

Veranstaltungen wie beispielsweise Vorträge bei Ausstellungseröffnungen in staatlichen Museen, begleitende Seminare oder andere Veranstaltungen mit diskursivem Charakter (Beispiel: Lange Nacht der Wissenschaften) müssen audiovisuell dokumentiert und unter freier Lizenz veröffentlicht werden.

1.5 Frauenförderung

Wir wollen einen ausbalancierten Anteil von Frauen und Männern in allen Bereichen von Kunst und Kultur. Hierzu wollen wir veröffentlichen, wie viele Frauen und Männer in öffentlich geförderten Kunst- und Kulturprojekten und kulturellen Institutionen in welchen Positionen arbeiten. Die Arbeit von Frauen und Männern muss gleich entlohnt werden.

2.Transparenz

2.1 Transparente und demokratische Kunst- und Kulturförderung Jurys und Vergabegremien von Förderinstrumenten des Senats, der Bezirke und des Hauptstadtkulturfonds müssen auf transparente, demokratische und paritätische Weise konstituiert werden; Beratung und Entscheidungsfindung müssen öffentlich stattfinden. Transparenz muss auch bezüglich der Verflechtungen von Jury-Mitgliedern, Antragstellenden und deren Projektpartnerinnen und Projektpartnern hergestellt werden. Der Einfluss von Politik und Verwaltung auf die Zusammensetzung der Vergabegremien soll minimiert werden. Stattdessen soll ein breites interdisziplinäres Netzwerk, das die Berliner Kunst- und Kulturlandschaft facettenreich abbildet, einbezogen werden. Auch das Publikum ist im geeigneten Rahmen an der Entscheidungsfindung zu beteiligen.

2.2 Transparente Interessensvertretung

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und öffentlich geförderte Kunst- und Kulturvereine, die die Interessen Kulturschaffender vertreten, werden dazu verpflichtet, ihre Entscheidungsfindung nach transparenten Kriterien zu erarbeiten und darzulegen. Freie Verbände, Räte, Vereine und Initiativen werden hierzu aufgefordert und ermutigt.

3. Kulturelle Bildung und Vermittlung

3.1 Kulturelle Bildung

Ein Beitrag zur Bildung ist eine Kernaufgabe der Kulturpolitik. Sie muss innerhalb und verstärkt außerhalb von Schulen stattfinden, nicht nur durch Lehrende, sondern vor allem auch durch Projekte mit Kulturschaffenden vor Ort. An allen Schulen sollen die Fächer Kunst und Musik bis zur sechsten Klasse mit den Hauptfächern gleichberechtigt sein. Neben einer Ausweitung der Angebote von staatlichen Kultureinrichtungen müssen insbesondere die Budgets für kulturelle Bildung und Vermittlung in den Bezirken erhalten und aufgestockt werden. Die Förderung von soziokulturellen Projekten muss vereinfacht werden.

3.2 Freier Eintritt in staatlichen Museen

Für die Informations- und Wissensgesellschaft ist der freie Zugang zu Kultur und Bildung essentiell – im digitalen wie im analogen Leben. Öffentliche kulturelle Einrichtungen, deren Sammlung und Betrieb bereits von Steuergeldern finanziert ist, müssen langfristig auch frei zugänglich sein. Wir fordern daher schnellstmöglich neue Betriebskonzepte, die eintrittsfreien Zugang zu staatlichen Museen und ständigen öffentlichen Ausstellungen garantieren.

4. Förderung

4.1 Förderansätze

Als Ziel einer nachhaltigen Kulturpolitik sehen wir die breit angelegte Basisförderung der jeweiligen Künstlerinnen und Künstler, der Kulturschaffenden, nicht aber der Kulturunternehmen. Deshalb hat vor allem unsere Forderung nach einem Kulturstipendium höchste Priorität. Die Beantragung von Fördergeldern muss vereinfacht werden, wobei insbesondere der Aufwand für die Antragstellung selbst mit berücksichtigt werden soll. Neben der kulturellen Bildung als Kernaufgabe muss insbesondere die interkulturelle Vielfalt und der interkulturelle Austausch in Berlin weiter gefördert werden.

4.2 Existenzsicherung der Kulturschaffenden

Wir setzen uns für die Existenzsicherung von Kulturschaffenden ein. Öffentliche Institutionen müssen dazu verpflichtet werden, Künstlerinnen und Künstlern grundsätzlich angemessene Honorare zu bezahlen. Solange das BGE noch nicht eingeführt ist, fordern wir ein allgemeines Stipendium für Kunst- und Kulturschaffende in Berlin, das ihnen die Konzentration auf ihre künstlerische Arbeit, unabhängig von deren unmittelbarer kommerzieller Verwertbarkeit, ermöglicht. Bei der Höhe des Stipendiums muss die individuelle Lebenssituation (alleinerziehend, körperliche Einschränkungen usw.) berücksichtigt werden.

4.3 Atelierförderung

Das Atelierförderprogramm muss langfristig erhalten und die zeitliche Begrenzung der individuellen Förderung aufgehoben werden. Im Zuge der momentanen Mietpreisentwicklung muss das Angebot an geförderten Ateliers und Atelierwohnungen aufgestockt werden. Der Bestand an geförderten Ateliers und seine Veränderung muss auf den Internetseiten der Kulturverwaltung veröffentlicht werden.

4.4 Filmförderung

Wir setzen uns dafür ein, dass in die Förderrichtlinien für die Filmförderung durch das Medienboard Berlin-Brandenburg eine Regelung zur freien Lizensierung von Filmen aufgenommen wird, deren kommerzielle Verwertung keinen Rückfluss von Fördermitteln ermöglicht. Dazu soll durch entsprechende vertragliche Regelungen festgeschrieben werden, dass nach Ende der Rückzahlungsfrist (im Regelfall fünf Jahre) der geförderte Film unter einer freien Lizenz veröffentlicht wird, sofern das Förderungsdarlehen nicht getilgt werden konnte. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass in den Förderrichtlinien für die Filmförderung die Festlegung auf die im Filmförderungsgesetz (FFG) geregelten Sperrfristen gestrichen wird. Ein geeigneter Teil der Haushaltsmittel, die in die Filmförderung des Medienboards gehen, soll in einen eigenen Fördertopf gehen. Die Vergabe der Förderung soll dort im Gegensatz zur Förderung des Medienboards nicht nach wirtschaftlichen, sondern rein künstlerischen Kriterien erfolgen.

4.5 Unterstützung freier Lizenzen in der Kulturförderung

Wir wollen die freie Lizenzierung von Werken, die im Rahmen der Kulturförderung entstehen, nach Möglichkeit unterstützen. Freie Lizenzierung ist ein Weg, um künstlerische Schöpfungen, die durch öffentliche Gelder von der Allgemeinheit gefördert wurden, dieser Allgemeinheit wieder frei zur Verfügung zu stellen. Ein möglicher Ansatz ist eine Sonderförderung, bei der die Fördersumme erhöht wird, wenn die geförderten Werke frei lizensiert im Internet veröffentlicht werden.

5. Diverses

5.1 Clubkultur

Clubkultur muss gestärkt und nachhaltig begleitet werden, weil sie in all ihren Facetten einen integrativen, grundoffenen und toleranten Freiraum zur persönlichen Entfaltung darstellt. Sie leistet einen wertvollen Beitrag zur Verständigung und erzeugt spontane Begegnungspunkte. Die anzutreffende Realität zeigt, dass immer mehr innerstädtische Freiflächen und etablierte Kulturorte in ihrer derzeitigen Existenzform nicht mehr langfristig erhalten werden können. Deshalb benötigt es Änderungen im Baurecht auf Bundes- und Landesebene, Konzepte bei Bestandsschutz und Ausweisung von Kulturgebieten. Außerdem fordern wir eine Ausdifferenzierung des Begriffes Vergnügungsstätten, um Musik-und Kulturschaffende von Sex- und Glücksspieleinrichtungen zu entkoppeln.

5.2 Technik als Teil der Kultur

Die Auseinandersetzung mit Technik als Teil unserer Kultur muss gefördert werden, vor allem mit Blick auf Digitalisierung und das Internet. Insbesondere Pädagogen und Pädagoginnen und andere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sollen zu einem gleichermaßen bewussten wie selbstbewussten Umgang mit digitaler Technik ausgebildet werden.

5.3 Erinnerungskultur

Historisch bedingt ist die Erinnerungskultur in Berlin von besonderer Bedeutung. Wir wollen nicht, dass die Opfer, insbesondere der NS-Diktatur und der DDR, vergessen werden. Die Vergangenheit darf auch zukünftig nicht aus der gesellschaftlichen Debatte verschwinden. Daher müssen Gedenkstätten und Stiftungen so mit finanziellen Mitteln ausgestattet sein, dass sie ihrer wichtigen Forschungs- und Vermittlungsarbeit nachkommen können. Auch hier sind die medialen Möglichkeiten des Internets von zentraler Bedeutung und müssen entsprechend eingesetzt werden, um eine zugängliche und vielschichtige Erinnerungskultur zu entwickeln und zu erhalten.

6. Austausch und Vernetzung

6.1 Interdisziplinarität

Bereichsübergreifendes, multiperspektivisches Arbeiten ermöglicht nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb müssen Kommunikation und Austausch nicht nur zwischen den verschiedenen Disziplinen der Wissenschaft, sondern auch zwischen dem akademischen und nichtakademischen Bereich gefördert werden. Forschungsprojekte, die durch Transparenz und Open Access die Partizipation aller ermöglichen, sollen dabei verstärkt im Mittelpunkt stehen.

6.2 Wissensaustausch und Vernetzung

Kunst- und Kulturschaffenden müssen Strukturen zur Vernetzung, Weiterbildung und zum Austausch von Wissen zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Projekte müssen verstärkt gefördert werden. Digitale Kultur und Vernetzung – und damit Transparenz, Open Access und kollaboratives Erarbeiten von Bildungsinhalten – muss fest in den Bildungsinstitutionen verankert und der Austausch zwischen ihnen intensiviert werden.

6.3 Internationaler Austausch

Berlin ist internationaler Anziehungspunkt für Kunstschaffende. Dies wollen wir erhalten und weiter ausbauen. Dazu müssen internationale Netzwerke geschaffen werden, Auslands- und Artist-in-Residence-Stipendien die Existenz der Stipendiatinnen und Stipendiaten sichern und ihnen eine Teilnahme am kulturellen Leben vor Ort ermöglichen. Dies muss unter Berücksichtigung individueller Lebensumstände und Arbeitsanforderungen der jeweiligen Kunstform geschehen. Die Verfahren müssen so gestaltet werden, dass auch Künstlerinnen und Künstler in prekären Lebensumständen die Möglichkeit erhalten, ein Stipendium zu beantragen. Die Vergabe muss transparent und nachvollziehbar erfolgen.

7. Kulturwirtschaft

7.1 Liegenschaften

Die dauerhafte kulturelle Nutzung von Berliner Liegenschaften muss vereinfacht und gefördert werden. Die Vergabe der Liegenschaften muss transparent, offen, partizipativ und mit langfristiger Perspektive erfolgen. Liegenschaften, die nicht genutzt werden, müssen vom Senat auf ihre Eignung für kulturelle Zwecke geprüft und bei entsprechender Eignung in ein öffentlich zugängliches Register eingetragen werden. Liegenschaften, die bereits kulturell genutzt werden, müssen dauerhaft im Eigentum des Landes bleiben. Eine langfristige kulturelle Nutzung, insbesondere im Innenstadtbereich, ist zu gewährleisten.

7.2 Verwendung der City-Tax

Die Einnahmen aus der City-Tax müssen komplett in den Kulturhaushalt fließen, mindestens 50% davon als Investition in die freie Kunst- und Kulturszene. Die Mittel dürfen keine Kürzungen im Kulturetat kompensieren und müssen für neue oder zur Aufstockung bestehender Förderprogramme eingesetzt werden. Ein Teil der Einnahmen aus der City-Tax muss in die bezirkliche Kulturförderung fließen.

7.3 Kunstmesse

Berlin als Kunst- und Kulturstandort braucht eine international konkurrenzfähige Kunstmesse, die auch die Vielfältigkeit der Stadt widerspiegelt. Daher muss sie wieder eingeführt werden. Sie soll auch als Plattform zur Präsentation der Berliner Kunstszene im politischen und gesellschaftlichen Kontext dienen, das internationale, genreübergreifende Arbeiten fördern und den Dialog zwischen etablierten Institutionen und der Freien Szene, zwischen Kultur und Wirtschaft sowie den interdisziplinären Dialog unterstützen.

7.4 Unternehmerische und private Kulturförderung

Kulturförderung ist auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Kulturpolitik muss deshalb Unternehmen und private Geldgeber gezielt zu Kultursponsoring und Mäzenatentum ermutigen. Durch aktive Vermittlung des Senats müssen Anreize für mehr Engagement geschaffen werden.

7.5 Verwertungsgesellschaften

Wir unterstützen jegliche Bestrebungen zur Gründung neuer, nicht gewinnorientierter Verwertungsgesellschaften im europäischen Raum. Wir teilen dabei inhaltliche Standpunkte wie die der Initiative C3S, deren Fokus eine demokratische und transparente Verfahrensweise ist. Eine neue Verwertungsgesellschaft ermöglicht in diesem Segment zum ersten mal echten Wettbewerb und bietet durch die Förderung freier Lizenzen neue Möglichkeiten zur Honorierung von Kunst im Netz.

Angenommen auf der Landesmitgliederversammlung am 2. März 2014

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