tl;dr: Es gab und gibt bei der SMVB organisatorische und rechtliche Probleme, die den ordnungsgemäßen und dauerhaften Betrieb der SMVB verhindern. Ob der LaVo berechtigt oder gar verpflichtet war, die SMVB anzuhalten, wird gerade vor dem LSG Berlin der Piratenpartei geklärt. Es gibt Lösungsansätze für die Probleme, die jedoch etwas Zeit brauchen. Ziel ist es, nächstes Jahr gemäß Muster der SMVB eine SMV auf Bundesebene zu etablieren. Alles wird gut!

So. Und jetzt ausführlich: Im Mai bekam der verbliebene LaVo Berlin nach ein paar Einblicken Befürchtungen, dass die organisatorische Aufhängung der SMVB nicht ganz in trockenen Tüchern wäre. Daher schaute er sich das Konstrukt genauer an. In den folgenden Monaten kamen langsam aber sicher immer mehr Dinge zum Vorschein, die in der Summe in drei Entscheidungen gipfelten:

1. Der LaVo brauchte jemanden, der die Zeit, Energie und Erfahrung hat, sich voll konzentriert um die SMVB zu kümmern und zu dem Beteiligungsinstrument zu machen, das wir als Piratenpartei brauchen, und zwar unter strikter Einhaltung aller notwendigen rechtlichen, satzungsgemäßen und von uns gewünschten Vorgaben.

2. Das System musste sofort gestoppt werden, denn es fehlte ein wichtiger rechtlicher Bestandteil des Vertrages mit dem beauftragten Dienstleister.

Da die SMVB Daten von Parteimitgliedern vorhält, die laut BDSG §3 (9) [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html]
(Erläuterungen hier: [https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/personenbezogene-daten-definition-und-praktische-beispiele/]) besonders schützenswert sind, brauchen wir eine „Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung“, die die Verarbeitung durch den Dienstleister regelt. Leider liegt diese Vereinbarung nicht vor.
Außerdem – und das ist ein äußerst gewichtiger Umstand – war/ist das LiquidFeedback-Adminpasswort weder dem aktuellen Vorstand noch der Versammlungsleitung noch dem Dienstleister bekannt. Bekannt ist nur, dass der Account existiert und jemand das Passwort geändert hat. Demnach hat eine unbekannte Person (oder ggf. mehrere) Administrationszugriff auf die SMVB gehabt. Spätestens nach dieser Erkenntnis musste der Zugriff zwingend abgeschaltet werden.

3. Es wird kein Fingerpointing irgendeiner Art geben. Wir haben dieses Problem, und wir haben es auch deswegen, weil Menschen etwas tun. Und wir brauchen Piraten, die etwas tun. Wenn diese hinterher dafür, dass bei ihrer wichtigen Arbeit $DINGE passiert sind, angegriffen werden, werden wir keine Leute mehr finden, die etwas bewegen. Und bei der SMVB hat sich vieles richtig und gut bewegt. Daher werden wir keine Namen nennen und niemanden „anschwärzen“. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten (in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft) für ihre wichtige Arbeit und ihre Beiträge, um die Beteiligung von Mitgliedern und Menschen in der Politik zu fördern und zu ermöglichen. Wir haben gemeinsame Ziele und werden diese auch erreichen!

Bericht Roland Lichti
Punkt 1 der o.g. Entscheidungen führte dazu, dass ich – Roland Lichti – damit beauftragt wurde, mich um das System zu kümmern. Auf mich fiel die Wahl, da Borys aus der BundesIT mich kannte und gefragt wurde, ob er jemanden kennen würde, der infrage käme. Allerdings sei ich auch BEO-Beauftragter des BuVo. Eventuell war das aber auch nicht so schlecht, denn ich sollte immerhin als eine Form der externen Prüfung $Dinge klären und mir kann niemand die Nähe zu den verschiedenen Interessengruppen innerhalb des Landesverbandes Berlin vorwerfen – höchstens, dass ich aus BEO-Gründen die SMV behindern will. Will ich aber nicht. Die Piratenpartei braucht dringend und wichtig ein Online-Mitbeteiligungstool und die SMVB überschneidet sich zwar mit dem BEO in ein paar Punkten, aber sie sind nicht deckungsgleich. Der BEO ermöglicht auch Wahlen – im Offlineteil per Urne und Briefwahl – und eine SMVD für die Onlinepartizipation und ein BEO für Wahlen und geheime Abstimmungen wäre eine denkbare Lösung. Aber dazu später. Hier will ich nur sagen: Ich sehe bei der SMVB ein paar rechtliche Probleme, aber sie ist hinsichtlich von der Implementation deutlich weiter als der BEO (hey, immerhin lief sie schonmal und hat auch schon Beschlüsse gefasst)! Nicht falsch verstehen: Ich bin überzeugt, wir brauchen auch den BEO, aber ich bin hier kein Dogmatiker und sehe eben keine Konkurrenz der beiden Systeme, sondern eher eine nicht ganz überschneidungsfreie Koexistenz.

Doch kommen wir nach diesem kleinen Exkurs zu meiner Person wieder auf das eigentliche Thema zurück, die SMVB. Ich führe nachstehend noch einmal die Probleme auf, die im Zeitraum Mai bis heute aufgedeckt wurden:

Es existiert ein Vertrag mit einem Dienstleister. Dieser wurde schon oft diskutiert – in der Vergangenheit meistens wegen der Kosten. Gerade in den letzten Tagen sind weitere Dinge aufgetaucht, die allerdings aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich besprochen werden können. Wir würden es gerne machen – aber es geht wirklich nicht, bitte vertraut uns da ein bischen (große Worte!)
Es existiert keine gültige Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung. Der Landesdatenschutzbeauftrage des Landesverbandes Berlin (LDSB) ist involviert und wir klären, wie mit diesem Datenschutzproblem umzugehen ist.
Gemäß Satzung §7b dürfen nur Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Berlin (also des LV) das Abstimmverhalten der Teilnehmer einsehen. Aber der Dienstleister als Betreiber und Admin kann das auch – leider sind die entsprechenden Techniker keine Mitglieder des LV Berlin.
Einige Vorgaben für Löschungen von Daten in der SMVB nach bestimmten Zeiträumen sind bisher nicht automatisiert, sondern müssen händisch durchgeführt werden. Bereits bei der ersten Löschung Anfang des Jahres gab es technische Ausfälle. Seitdem wurden keine Löschungen durchgeführt.
Die Datenübertragung der Mitglieder zwischen Mitgliedsverwaltung und SMVB findet manuell durch Ehrenamtler statt. Dass diese nicht täglich stattfindet, ist wegen des durch den Aufwands verständlich. Damit werden aber Mitglieder in ihren Mitgliedsrechten beschnitten. Entweder, weil sie nicht in das System hineinkommen, obwohl sie Zugang haben müssten, oder weil Nichtmitglieder auch noch im System sind. Das ist gemäß Parteiengesetz nicht zulässig.
Die Akkreditierung stellt eine Hürde der Teilnahme dar. Das BSG der Piratenpartei hat beim BEO die Verifizierung als unzulässige Hürde bemängelt und gefordert, dass die Listung als stimmberechtigtes Mitglied in der Mitgliederdatenbank ausreichend zur Teilnahme sein müsse. Wir sehen keinen Grund, warum dieser Grundsatz nicht auch bei der SMVB gelten muss und wollen hier kein Schiedsgerichtsurteil abwarten, dass die bereits gefällten Beschlüsse gefährden könnte.
Die organisatorische Verpflichtung des LaVo durch die Satzung ist etwas schräg: Die SMVB ist ein eigenständiges Satzungsorgan. Durch diese Verschränkung erhält der LaVo Einflussmöglichkeiten, die z.B. bei einer LMV nicht gegeben sind. Hier ist die VL die ziemlich uneingeschränkte Kontrollinstanz (Hausrecht, …). Der LaVo ist einfaches Mitglied der Versammlung (solange er anwesend ist :-).

So, jetzt müssen wir schauen, wie wir mit diesen Problemen umgehen. Einige sind leicht zu lösen, bei anderen ist es problematischer. Ich fange mal mit dem ersten Aufzählungspunkt an:
Wir haben eine Strategie besprochen, wie hiermit umgegangen werden soll. Der Justiziar des LV Berlin ist involviert. Da es sich um Verträge mit Dienstleistern handelt und hier genauer um die Interpretation von Verträgen, könnte die Situation eintreten, dass es aufgrund unterschiedlicher Ansichten in Bezug auf die Interpretation zum Streit mit dem Dienstleister kommt. Wenn wir jetzt hier Einzelheiten veröffentlichen, könnte das für die Gespräche mit dem Dienstleister nachteilig sein, denn wir wollen uns einigen, ohne dass es ggf. zu einem gerichtlichen Klageverfahren kommt. Daher bitte ich, mein Schweigen zu akzeptieren.

Und weiter: Zur Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung.
Es geht um Datenschutz der Mitgliedsdaten. Politische Meinungen sind gemäß BDSG §3 Absatz 9 besonders schützenswerte Daten. Und die stehen in der SMVB. Reden wir nicht um den heißen Brei: Es handelt sich um einen Fail. Aber wir bearbeiten ihn und zusammen mit dem LDSB Berlin werden wir das Problem lösen. Andere hätten es einfach unter den Tisch gekehrt und im Stillen „geheilt“. Wir stehen jedoch dafür, dass solche Fails veröffentlicht werden müssen, und wir legen an unsere Organisation die gleiche Meßlatte an wie an andere. Daher reden wir darüber. Wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Nur wenn niemand etwas machen würde, könnte es fehlerfrei sein. Aber wir wollen etwas bewegen. Und dabei passiert sowas. Wichtig ist, wie man damit umgeht und dass es nicht wieder passiert, man also daraus lernt.

Die Entscheidung, den Zugriff auf die SMVB zu sperren, wurde per Klage vor dem LSG Berlin angegriffen. Hier findet in den nächsten Wochen eine Schlichtung statt. Das Ergebnis einer Schlichtung ist natürlich offen, sonst bräuchte man keine Schlichtung, aber Ziel ist es immer, zu einer für alle Parteien tragfähigen Lösung zu kommen. Es wurde eine externe Schlichterin berufen und derzeit findet die Absprache der Termine statt. Die Schlichtung findet nicht-öffentlich statt. Warten wir den Ausgang ab!

Damit kommen wir zur Satzung. Genauere Betrachtung zeigt, dass dort ein paar Änderungen erfolgen müssen, um überhaupt Dienstleister einschalten zu können. Die Sache mit dem Zugriff auf die Abstimmungsdaten ist die eine. Sie lässt sich aber durch eine Ergänzung der Satzung regeln. Check. Es gibt aber noch etwas, dass man verbessern müsste: Was zum Teufel hat der LaVo bei der SMVB zu bestimmen? Die SMVB ist ein Satzungsorgan wie auch die LMV. Und bei der LMV hat der LaVo sich der VL unterzuordnen. Und das sollte auch bei der SMVB sein. Es ist zwingend, dass für die SMVB eine entsprechende Umschreibung auf die VL in der Satzung vorgenommen werden muss. Damit ist ganz klar, dass die SMVB ein eigenes Organ mit eigenen Rechten und Pflichten ist. Aufgabe des LaVo ist ausschließlich, als verwaltendes Organ des LV das Budget der SMVB zu sichern (die VL braucht das Geld, um die Server zu betreiben, Dienstleister zur zahlen usw). Ach ja: Natürlich muss die VL nicht alles selbst machen. Da sie dann für den technischen Betrieb verantwortlich sein muss, gibt es natürlich auch Beauftragte der Versammlungsleitung – aber das kennt Ihr ja auch von LMVs und BPTs. Es gibt die VL und das VL-Team, das sich die jeweilige VL zusammengestellt hat, um die Organisation abzuwickeln. Lässt sich wunderbar auf die SMVB übertragen.

Und wieder das leidige Thema Akkreditierung.
Ich persönlich kenne die Diskussion vom BEO; dort nennt es sich Verifizierung. Das ist auch näher dran. Spätestens nach der Entscheidung des BSG (es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern eine einstweilige Anordnung) steht bei der Piratenpartei fest: Wenn es um Zugriffe auf Mitbestimmungstools geht, die Beschlüsse fassen können, ist alleiniges Teilnahmekriterium die Listung in der Mitgliedsliste als stimmberechtigtes Mitglied der Partei. Weitere Hürden dürfen nicht aufgebaut werden. Was lernen wir daraus? 1. Die Mitglieder sollen es möglichst einfach haben, mitzumachen. Finde ich gut. Klasse. So soll es sein. Und 2. wir müssen darauf achten, dass nur Mitglieder in unserer Mitgliedsliste auftauchen und dass die Stimmberechtigungen immer zeitnah korrekt erfasst werden. Aber: Das ist ein Problem für unsere GenSeks und sie sind auf einem guten Weg, es korrekt zu lösen. Dauerhaft. Sie machen einen guten Job. Und inzwischen glaube ich, dass wir zwar noch ein paar Leichen im Keller der Mitgliederdatenbank vergraben haben, aber die Datenqualität ist soweit akzeptabel, dass aus meiner Sicht einer Umsetzung der Anordnung nichts im Wege steht.

Wir müssen nur dafür sorgen, dass die Mitgliederliste weiterhin sauber geführt wird. Aber das hat nichts direkt mit der SMVB zu tun, sondern mit den Mitgliedsdaten in der Mitgliedsliste. Die SMVB braucht daher folgende Satzungsänderung: „Akkreditiert ist jedes stimmberechtigte Mitglied des Landesverbandes Berlin“. Mehr lässt die einstweilige Anordnung des BSG gegen den BEO nicht mehr zu. Aber es macht das Leben deutlich leichter.

Damit bleiben noch die technischen Dinge.
Hier müssen zwei Themenkomplexe angefasst werden: Datenabgleich Mitgliederdatenbank zu SMVB. Es existert bei der BundesIT ein System, das berechtigten anderen Systemen Datenexporte aus der Mitglieder-DB zu Verfügung stellt. Und bei der SMVB gibt es die Möglichkeit, solche Daten zu importieren. Nur der Schritt dazwischen wurde noch nicht automatisiert. Gehen wir an. Machen wir. Damit werden die Daten in Zukunft mindestens einmal täglich aktualisiert und wir sind das Problem los. Eigentlich bis jetzt das einfachste Problem :-). Schwieriger wird es bei den Löschanforderungen der Satzung und GO an das System. Wir haben keine Entwickler (mehr), die das System gut genug kennen, um sofort abschätzen zu können, welchen Aufwand das erfordert. Wir werden in der nächsten Zeit das System analysieren, um den Aufwand festzustellen und um dann die Löschung automatisiert umsetzen zu können. Aber das wird leider etwas mehr Zeit brauchen als die Datenimporte der Mitgliedsdaten.

Damit sind wir beim Zeitrahmen:
Satzungs-Foo: Um die Satzungsprobleme zu klären, sehe ich derzeit nur einen Weg, den ich dem LaVo empfohlen habe: Auf der nächsten LMV wird die SMVB komplett aus der Satzung gestrichen. Puhhh. Und sofort – und damit meine ich SOFORT (bitte unterlasst GO-Schlachten zwischen den Abstimmungen) wird sie mit den oben skizzierten Änderungen wieder eingeführt. Die komplette Streichung ist notwendig, um die Akkreditierung in den Griff zu bekommen. Durch die Streichung und Neu-EInführung hat Berlin (ich wollte schon schreiben „haben wir“, aber ich bin ja aus Sachsen-Anhalt) eine SMV, bei der alle stimmberechtigen Mitglieder des LV Berlin bereits akkreditiert sind und wir keine Altfälle mehr irgendwie abwickeln müssen. Alle Mitglieder erhalten neue Invitecodes und jeder fängt mit der gleichen Vorraussetzung wieder an.
Die technischen Voraussetzungen sind schwieriger: Der Datenabgleich ist wohl bis zum November zu schaffen (nicht, dass es so aufwändig ist, aber wir sind eben Ehrenamtler, oder müssten jemandem Geld geben für das Entwickeln). Die Löschungen zu automatisieren ist aufwändiger. Hier würde ich – als IT Consultant – die Abschätzung abgeben, es mit den vorhandenen Ressourcen (also wiederum ich 🙂 bis Ende Dezember produktionsfertig liefern zu können.
Daher werden wir vorschlagen, die SMVB auf der Landesmitgliederversammlung am 3./.4. Oktober neu zu beschließen, sie aber erst zum 01.01.2016 wieder anlaufen zu lassen, damit sie gemäß Satzung dann dauerhaft und ordnungsgemäß laufen kann.

Später als 01.01. darf es nicht sein, denn: wir wollen sie nutzen. Und sie ist ja auch FAST fertig. Erledigen wir den kleinen Rest und nutzen sie!. Außerdem wollen wir zum BPT16.1 einen Antrag auf Satzungsänderung einbringen, eine SMVD gemäß Muster der SMVB zu implementieren. Und dazu brauchen wir eine laufende und ordnungsgemäß funktionierende SMVB als Beweis, dass wir als Piratenpartei nicht nur versprechen, sondern auch liefern. Und wir können liefern!

Natürlich bleiben jetzt noch Fragen offen. Aber nachdem wir die grundlegende Analyse durchgeführt haben, bei der wir noch nicht wussten, was wir alles ausgraben und welche Auswirkungen sie es haben kann, konnten wir jetzt die Entscheidung treffen, alles weitere offen zu kommunizieren und auch eure Expertise und Vorschläge einzuholen.

Jetzt bin ich nicht in Berlin, sondern meistens in Aachen oder Wolfsburg unterwegs. Daher biete ich an, ab jetzt bis zur LMV Berlin am 3./4. Oktober 2015 jeden Dienstag um 20:00 und Donnerstag um 19:00 für eure Fragen im Mumble-NRW im Raum „Länder -> SMVB Berlin“ zu Verfügung zu stehen. Sollte niemand da sein, werde ich nach ca. 15 Minuten mich wohl anderen Dingen zuwenden, aber bei Fragen/Anregungen usw. werde ich eine angemessene Zeit zur Verfügung stehen (spätestens so um 22:00 werde ich allerdings den Stecker ziehen :-).

Ich wurde darauf hingewiesen, dass Mumble in Berlin nicht ganz so genutzt wird wie in anderen Ländern. Daher werden wir auch einen Termin in der LGS machen. Als Termin hat sich der 15.09. um 19:00 in der P9a herauskristallisiert. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen.

Über meine Tätigkeit im Rahmen der SMVB werde ich im Wiki auf der Seite http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Klenkes74/SMVB zeitnah berichten. Ihr erreicht mich per Email unter roland.lichti@piratenpartei.de, auf Twitter als @klenkes74 und in dringenden Fällen unter der 0171-2185927 – bitte wirklich nur in dringenden Fällen, ich muss arbeiten, schlafen und habe auch noch ein anderes Leben.

Bitte macht mit und verhelft der SMV auf den Weg in den Bund! Dazu brauchen wir eine funktionierende und lebendige SMVB!

Roland Lichti
Beauftrager SMVB der Piratenpartei Deutschland Berlin

für die Versammlungsleitung:
Therese Lehnen

für den Landesvorstand:
Bruno Kramm
Harry Hensler
Mirco Brahmann

11 Kommentare

  1. 1
    nutellaberliner

    Ihr habt es nicht verstanden.
    1. Eine Auftragsdenverarbeitungsverarbeitung ist schnell gemacht. Das wäre schneller gegangen als das Theater. Das ist eine Formalie.
    2. Wenn niemand gegen Entscheidungen klagt, sind sie ok. Auch wenn sie eventuell mängelbehaftet sind. Als LaVo könnt ihr die SMV jedenfalls nicht abschalten, ebenso wenig, wie ihr eine LMV unterbrechen könnt (schreibt ihr ja sogar selbst!). Im Übrigen kann natürlich auch der LaVo Versammlungsleitung sein, wenn nämlich keine gewählt wird und die Satzung und GO das so vorsehen. Das will man nur bei LMVen und dem BPT aus verständlichen Gründen nicht, rechtlich möglich wäre es ohne weiteres.
    3. Die Verifizierung ist nicht die Akkreditierung beim BEO. Eine Akkreditierung hat der BEO nämlich auch und knüpft sie an eine vorherige Verifizierung, die Akkreditierung verfällt auch bei Untätigkeit. Die Verifizierung stellt sicher, dass eine Person tatsächlich vorhanden und keine Sockenpuppe oder mehrfach vorhanden ist. Nur die Verifizierung hat das BSG für unzulässig erklärt. Das ist ein Problem der Mitgliederdatenbank und nicht der Mitglieder. Eine Akkreditierung findet auch bei LMVen und dem BPT aus nicht näher erläuterungsbedürftigen Gründen statt und ist ohne weiteres zulässig.
    Wenn Angsthasen versuchen Politik zu machen (ok, sorry für die Unterstellung) kommt sowas bei rum.

    • Hallo nutellaberliner,

      nur etwas zum Thema Akkreditierung: Auflage des BSG in der Einstweiligen Anordnung war, dass zur Teilname keine höheren Hindernisse als die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland bestehen dürfen, da sonst das Parteiengesetz verletzt wäre. Demnach darf einer Teilname kein Hindernis wie „ich muss meine Daten allen anderen Mitgliedern zugänglich machen“ entgegenstehen.

      Und die „Akkreditierung“ beim BEO ist die Teilnahme an einem Themenbereich, diese dient dazu, das im BEO vorhandene fließende Quorum festzulegen. Ist also was ganz anderes. Aber BEO ist ja auch nicht das Thema hier. Wir sollten es nicht komplizierter machen, als es unbedingt sein muss.

      Und für die Sperrung ausschlaggebend war, dass eine unbekannte Person Zugriff als Admin auf das SMVB-System hat (wie es ja im Blog auch steht). Und das darf unter keinen Umständen sein. Zusammen mit anderen Gründen, die leider unter den Punkt „wir können nicht drüber reden“ fallen, ist es derzeit auch nicht schnell machbar, dieses Passwort wieder zu ändern. Und damit blieb – auch nach Rücksprache mit unseren Datenschutzbeauftragten – leider keine andere Möglichkeit, als den Zugriff zu sperren. Diese Entscheidung ist wirklich nicht leichtherzig getroffen worden – der zeitliche Rahmen von Mai bis August zeigt, dass der Landesvorstand lange Zeit versucht hat, andere Lösungen zu finden (für die anderen Probleme) und dann als das mit dem Admin-Zugang bekannt wurde, keine andere Wahl hatte, als zum drastischen Mittel der Sperrung zu greifen.

      Ich hoffe, ein wenig mehr Licht ins Dunkle dieser Angelegenheit gebracht zu haben und ihr könnt mich auch gerne direkt darauf ansprechen.

      bye,
      Roland

    • Hallo nutellaberliner,

      die Abschaltung ist nicht durch die fehlende Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung ausgelöst sondern vor allem durch die Möglichkeit eines Zugriffes durch Unbekannte. Leider gibt es $Gründe, dass das Administratorpasswort nicht so schnell geändert werden konnte/kann. Diese fallen aber unter den kleinen Teil der Angelegenheit, über die wir nicht reden dürfen.

      Und die Akkreditierung in der Form, dass die persönlichen Daten (inklusive der Mitgliedschaft in der Partei) in einem System für alle frei zugänglich hinterlegt sein müssen, lässt sich leider als Hindernis neben der Parteimitgliedschaft sehen. Und eine weitere Hürde als die Parteimitgliedschaft wurde von BGS mit Verweis auf das Parteiengesetzt jedoch abgelehnt.

      Außerdem gibt es noch die kleinen Nettigkeiten, dass laut Satzung Abstimmungsdaten nur Mitgliedern der SMVB zur Kenntnis gelangen dürfen. Aber die Betreiber sind ein kommerzieller Dienstleister – und die Admins dort sind keine Mitglieder der SMVB.

      Das zusammen mit ein paar Kleinigkeiten (die eigentlich alle oben im Blog stehen, genau wie diese Informationen hier) ergeben leider die derzeitige Gesamtsituation, mit der übrigens niemand glücklich ist. Daher strengen wir uns ja auch an und versuchen, die verschiedenen Themenkomplexe anzugehen und zu lösen.

      Daher immer frei nach meinem Motto: Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger und auf Wunsch wird gehext.

      Viel Spaß noch und bald geht’s ja weiter,
      Roland Lichti

  2. 2

    Das ist ist natürlich klar, nutellaberliner weiß alles besser, richtiger wird es dadurch allerdings nicht. Denn wie im Blog zu lesen ist, kann zZ nicht alles öffentlich dargelegte werden, was dann dazu führt, dass vielleicht nicht alles so leicht verständlich ist. Hier will man nur wieder das letze Wort haben, was aber auch nicht hilft. Wir als LaVo konnten das nicht aufhalten und haben nach besten Wissen und Gewissen gehandelt. Wir stehen dazu und wir halten Euch auf dem laufenden.

    02.09.15/ Autor geändert.

  3. 3

    I told you so. 😉

    Aber schön zu sehen dass all dem rausgeworfenen Geld und der nachhaltigen Beschädigung der Landessatzung nun ENDLICH die Probleme beackert werden. Unnötig zu erwähnen dass man diese offenkundigen Probleme VOR dem Live-Einsatz hätte fixen können und müssen. Es war mindestens grob fahrlässig die SMVB überhaupt einzuschalten und eine inkonsistente Satzung ist ebenfalls ohne Not fabriziert worden. Dies alles zu fixen wird weiter Geld und Zeit und Ressourcen verbrennen. Warum ein Stadt-LV überhaupt eine SMV braucht die enorme Summen an Geld verbrennt steht eh in den Sternen.

    Und was das Schmalzgebäck mit brauner Füllung angeht. Genau solchen „Juristen“ von seinem Schlage habt ihr diesen Fail zu verdanken. Schön wenn ihr endlich das begriffen habt. Daher viel Glück und Erfolg beim „fixen“ der SMVB.

    Simon

  4. 4

    Akkreditierung.

    Die Akkreditierung in der jetzigen Gestaltung hat einen wichtigen Grund.

    Ich zitiere hierzu Moni Belz. https://loreenasworte.wordpress.com/page/3/

    In einem elektronischen Beteiligungssystem kann man nicht davon ausgehen, dass die im System angezeigte Stimme einer natürlichen Person gehört, die darüber hinaus auch nur einmal abgestimmt hat. Die Handlungsweise der Software kann nicht von den Versammlungsmitgliedern nachvollzogen werden. Aus diesem Grund darf zu keinem Zeitpunkt die Verbindung zwischen Account des Teilnehmers der SMV (abstimmenden Person) zu der realen Person – Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin getrennt werden. Mit der Trennung ist die Prüfung durch die Teilnehmer der SMV Bln nicht mehr möglich, zu erkennen, ob andere Teilnehmer natürliche Personen sind oder nur einmal abgestimmt haben. Daher wird sehr viel Wert auf eine öffentliche Akkreditierung unter Zeugen gelegt, bei der jedes zu akkreditierende Mitglied sich mit bürgerlichem Namen (Identifaktionsmerkmal) den anderen Anwesenden vorstellt. Weitere Angaben des Mitglieds werden anschließend erfasst, um auch bei Namensgleichheit noch feststellen zu können, dass es sich nur um eine natürliche Person handelt, die nur einmal abgestimmt hat. Daher werden bürgerlicher Name, Mitglieds-Nr. und der Tag der Akkreditierung erfasst.

    Das das BSG sich an dem PArtG orientiert, ist ja vernünfitg. Was kollidiert, ist die Tatsache, dass das PartG technologisch überholt ist und keinen ausreichenden Rahmen mehr zur Beurteilung der Sachverhalte geben kann. Die Überprüfbarkeit der Teilnehmer durch die Teilnehmer, so wie das auf einer LMVB funktioniert, muss auch für eien SMV realisiert werden.

    Die Akkreditierung zu rasieren ist kein Bugfix, sondern ein Rückschritt, weil die Überprüfbarkeit der Teilnehmer damit auf das Sockenpuppen-Diskussionsniveau 2009 bis 2013 zurückgeworfen wird. Insofern ein funktionierendes Verwaltungsorgan konsequent auf die Formalitäten achtet und die Aktualität der Mitgliederdatenbanken gewährleistet ist, stellt dieses Verfahren auch kein Problem, sondern eine Notwendigkeit dar.

    • Hallo Denis,

      leider läuft Deine Argumentation darauf hinaus, dass das PartG IGNORIERT werden soll. Und das ist keiner Diskussion wert. Auch wenn es veraltet ist und auf die SMV nicht passt. Es gilt solange, bis es abgeschafft oder von Gerichten als nicht mehr verfassungskonform aufgehoben wird.

      Wenn wir von diesem Grundsatz abweichen, bei welchem Gesetz hören wir auf? Persönlichkeitsrechte alten Schlages sind nicht mehr zeitgemäß? Also ignorieren wir sie. Aber wer entscheidet, was ignoriert werden darf und was nicht?

  5. 5

    Vielen Dank für die Darlegung der Gründe. Ich gehe weiterhin davon aus, dass der Vorstand mit der Abschaltung seine Befugnisse überschritten hat, aber das ist eine andere Baustelle.

    Zum Inhaltlichen:
    – Der VL mehr Kompetenzen zuzubilligen (und sie dem Lavo wegzunehmen) ist imho ein sinnvoller Satzungsänderungsantrag.

    – Ein täglicher Abgleich der Mitgliedsdatenbank ist sicher wünschenswert, aber nicht zwingend. Wenn das automatisiert ist, geht das natürlich problemlos. Ein Abgleich im Wochenrhythmus wäre aber wohl auch noch verhältnismäßig. Das kriegt man auch noch manuell hin. Bei der aktuellen Menge an Stimmberechtigten ist nicht mit besonders viel Rein und Raus zu rechnen.

    – Der BSG-Beschluss 46/14-E S wird nicht korrekt dargestellt. Dort heißt es in der Begründung unter 4.
    „Die Antragsgegnerin zu 1. mangels Verifizierung gemäß Entscheidungsordnung von der Möglichkeit,
    Anträge zu stellen sowie abzustimmen, auszuschließen, verstößt gegen § 10 Abs. 2 Satz 2 PartG, da
    es eine über die Beitragszahlungspflicht hinausgehende Einschränkung der Stimmberechtigung darstellt. Die Erfordernis der persönlichen Identifizierung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Bundessatzung ist dahingehend eng auszulegen, als dass eine eindeutige Unterscheidung gegenüber den übrigen Einträgen im
    Mitgliederverzeichnis nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Bundessatzung ausreichend sein muss.“

    Das Problem ist hier nicht, dass die EO eine bestimmte Art der persönlichen Identifizierung vorsieht, wie Satz 1 nahelegt. Es gibt nämlich noch einen Satz 2, wo dies klarer wird: Die Bundessatzung sieht eine persönliche Identifizierung vor, die aber nicht näher spezifiziert und daher auslegungsbedürftig ist. Im konkreten Fall muss diese nach BSG eng ausgelegt werden. Wenn die Bundessatzung genauer wäre, entfiele dieser Auslegungszwang. Ein einfacher Fix für den BEO wäre also, die „persönliche Identifikation“ in § 16 Abs. 2 Satz 1 der Bundessatzung so zu präzisieren, dass er mit der EO des BEO übereinstimmt.

    In Berlin gibt es dieses Problem nicht, da die Satzung in § 7b (2) hier sehr präzise (vielleicht zu präzise) ist.
    (2) Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Berlin müssen sich zur Teilnahme akkreditieren. um an der SMVB teilnehmen zu können. Die Akkreditierung der Teilnehmer der SMVB erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Veranstaltungen, zu denen räumlich und zeitlich zusammengetreten wird und der Vorstand zum Zweck der Akkreditierung mittels Veröffentlichung auf der Website der Piratenpartei Deutschland Berlin eingeladen hat; die Einladung ist mindestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu veröffentlichen.

    Ich sehe da keine auslegungsbedürftigen Lücken, die die GO der SMV da in Mitleidenschaft ziehen könnten.

    Das BSG-Urteil zum BEO stellt hier also keinen Präzedenzfall dar, da die auslegungsbedürftige Regelungslücke in der Berliner Satzung nicht besteht. (Und selbt wenn, gälte das Urteil doch nur inter partes und es bestünde kein Handlungsbedarf, aber das würde hier zu weit führen).

    Als Folge dessen entfällt auch der Grund, die Satzung der SMV, was die Akkreditierung betrifft, zu ändern.
    In weiterer Folge entfällt dann der Grund, komplett neu zu akkreditieren.
    Schlussendlich entfällt dadurch auch der Grund, die SMV bis zum 1.1. auszusetzen.

    • Hallo Sebastian,

      das BSG macht keinen Unterschied zwischen EO und Satzung. Es legt die Regelung aus, dass es keine weitere Einschränkung als die Parteimitgliedschaft geben kann. Wenn eine Verifizierung gemäß EO gegen das Parteiengesetz verstößt, würde auch eine Verifizierung gemäß Satzung gegen das Parteiengesetzt verstoßen.

      Wir befinden uns hier nicht in einem Sandkasten, wo man durch Umformulierungen oder Verschiebung von Text eine Rechtsgültitigkeit herstellen kann sondern wir befinden uns tief in den Eingeweiden unserer Staatsordnung. Sobald da wirklich Taschenspielertricks (unter welchem Hütchen sitzt denn der Paragraph) ausschlaggebend sein sollen, müssen wir von der evolutionären Änderung der Politik wohl leider zu einer revolutionären Änderung übergehen.

      Ich hoffe, es ist noch nicht so weit. Und ich bin überzeugt, es ist noch nicht soweit.

      • ganz tief in den Eingeweiden unserer Staatsordnung ist der Unterschied zwischen Satzungstext und nicht-Satzungstext, glaub mir. Und die EO ist kein Satzungstext.

  6. 6

    Hallo,

    es geht hier nicht um die satzungsmäßige Angleichung der SMVB an die BEO und letztlich Streichung der SMVB aus der Berliner Satzung. Es geht hier nicht um vermeintliche Satzungsindifferenzen einer rechtlichen Konstruktion. Es geht auch nicht um den die BEO betreffenden BSG-Beschluss und Übertragung auf die SMVB.
    Vielmehr geht es offenbar um ganz reale Probleme technischer, organisatorischer und personeller Art, die konkret eine zeitweise Unterbrechung/Aussetzung erforderlich machten.

    Nichts funktioniert hunderprozentig und schon gar nicht auf Anhieb. Nutzen wir diese Erfahrungen und verbessern unser SMVB-System – real wie auch in dem Schließen einiger Satzungslücken.
    Ich vertraue auf die verbliebenen Vorstandsmitglieder und gehe davon aus, dass die SMVB – sobald die Probleme gelöst sind – wieder in Gang gesetzt wird.

    ingeBS

Antworte auf Roland T. Lichti