Angenommen auf der Landesmitgliederversammlung 2012.2

Die Piratenpartei Deutschland Berlin unterstützt demokratische Prozesse innerhalb von Organisationen und Verbänden. Diese Prozesse sind mit einer hohen Sorgfalt durchzuführen, damit tatsächlich Wahl- und Abstimmungshandlungen von den Berechtigten durchgeführt werden können. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Piratenpartei Deutschland Berlin den Mitgliedern der IHK Berlin die Überprüfung der Wahlordnung, der Satzung und der Wahldurchführung. Die IHK ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit Teil der öffentlichen Gewalt. Im gegenwärtigen Prozess der Wahl zur Vollversammlung sind Unregelmäßigkeiten aufgetreten, die den demokratischen Prinzipien entgegenstehen:

Adressen der Wähler in Wählerverzeichnissen sind veraltet oder inkorrekt, so dass Wähler nicht über ihr Wahlrecht informiert werden können In die Wählerverzeichnisse wurden Unternehmer eingetragen, die keine Wahlberechtigung nach Satzung besitzen. Da die Wahlen lt. Wahlordnung (§ 12, Abs. 1) der Industrie- und Handelskammer zu Berlin in Briefwahl erfolgen, wird keine weitere Prüfung der Wahlberechtigung bei der Wahlhandlung durchgeführt, soweit Mitglieder nicht selbst gegen die ausliegenden Wählerlisten Einspruch erheben. Die nicht zutreffenden Adressen von Mitgliedern schließen diese faktisch von der Wahl aus, während andere, die nicht mehr wahlberechtigt sind, Wahlunterlagen einreichen können. Die Piratenpartei Deutschland Berlin sieht die Möglichkeit der Briefwahl insgesamt skeptisch, insbesondere wenn diese nicht nur als Ergänzungsmöglichkeit, sondern als alleiniges Wahlverfahren durchgeführt wird.

Diese Missstände wie auch die Tatsache, dass Statements der Kandidaten zur Vollversammlung ohne deren Wissen geändert wurden (Entfernen von Links zu Online-Auftritten) und dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein für die Aufstellung „eines besonders bestellten Bevollmächtigten“ ein neuer Fragebogen eingeführt wurde, sind durch den zuständigen Senator für Wirtschaft, Technologie und Forschung, dem die Aufsicht über die IHK obliegt, zu prüfen und transparent über deren Ergebnisse nicht nur die Mitglieder der IHK sondern die Öffentlichkeit zu informieren.

Nach der Prüfung der Sachverhalte ist eine Überprüfung der Wahlordnung und der Satzung der Industrie- und Handelskammer anzustreben und hierzu die Mitglieder der IHK Berlin aktiv zu beteiligen. Sofern die Prüfung zum Schluss kommt, dass die Rechtmäßigkeit der IHK-Wahl 2012 angezweifelt werden kann, ist die Wahl unter Beachtung der Verhinderung der genannten Sachverhalte zu wiederholen.

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